Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen
W4VE GmbH
Adolf-Reichwein-Straße 33
28329 Bremen,
vertreten durch Ihre geschäftsführenden Gesellschafter
Frau Karina Woike und Herrn Christoph Elze,
– Im Folgenden „W4VE“ –
und ihren Vertragspartnern im Hinblick auf die Buchung von Kursen und Clubs bei W4VE.
– Im Folgenden „Sie“ –
W4VE führt Kurse (Ziffer 2.1) und Clubs (Ziffer 2.2) durch.
2.1 Kurse haben ein festgelegtes Anfangs- und Enddatum und eine begrenzte Stundenanzahl. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Kurse sind in Teil II. geregelt.
2.2 Clubs haben ein festes Anfangsdatum und werden, beginnend mit dem vereinbarten Anfangsdatum, auf unbestimmte Zeit verbindlich als Club-Mitgliedschaft gebucht, die Beendigung der Club-Mitgliedschaft erfolgt durch Kündigung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich der Clubs sind in Teil III. geregelt.
1.1 Die Anmeldung zu einem Kurs erfolgt über die Internetseite
(im Folgenden „Internetseite von W4VE“) und ist verbindlich.
Im Rahmen der Anmeldung werden vorbehaltlich einer in Textform durch W4VE bestätigten, anderweitigen Vereinbarung die nachfolgenden Schritte durchlaufen:
1.2 Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass die zur Teilnahme angemeldete Person (im Folgenden: Teilnehmender) sich in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken klären Sie vor der Anmeldung mit einem Arzt ab. Teilen Sie uns bitte frühestmöglich in Textform (z.B. E-Mail) mit, wenn körperliche Einschränkungen der angemeldeten Person bestehen, die zwar nicht an der Teilnahme insgesamt hindern, aber von uns beachtet werden müssen. Ein ärztliches Attest wird in diesem Falle nicht vorgeschrieben.
1.3 Die auf der Internetseite von W4VE als verfügbar angegebenen Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge im technischen System von W4VE vergeben. Ein Anspruch darauf, dass ein als verfügbar angegebener Kursplatz bis zum wirksamen Abschluss der Buchung verfügbar bleibt, besteht nicht.
1.4 Ist der Teilnehmende nicht geschäftsfähig, wird das Anmeldeverfahren durch eine vertretungsberechtigte geschäftsfähige Person durchgeführt, welche anstelle des Teilnehmenden Vertragspartner:in von W4VE wird.
2.1 Die Bezahlung erfolgt gemäß Ziffer 1, 7) bei der Zahlungsart Bezahlung auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen und im Übrigen unmittelbar mit der Buchung.
2.2 Mit Vertragsschluss ist die Zahlung in Vorleistung für sämtliche gebuchte Kurse sofort fällig.
2.3 Bei kurzfristiger Anmeldung weniger als vierzehn Tage vor Beginn der Kurseinheiten ist die Kursgebühr spätestens bis zum Termin der ersten Kursstunde zu entrichten. Eine Barzahlung der Kursgebühr zu Beginn der ersten Stunde ist in diesem Fall ausnahmsweise möglich.
2.4 Ein Nichterscheinen zu den Kurseinheiten entbindet nicht von der vollständigen Zahlungsverpflichtung. Die Möglichkeit einer Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt und wird nachfolgend in Ziffer 3 geregelt.
2.5 Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung ab der ersten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von € 2,50 fällig. Nach der zweiten Mahnung übergeben wir die Angelegenheit einem Inkassobüro.
3.2 Die Kündigung hat in Textform (E-Mail, Fax oder Post) zu erfolgen. Bis zu dem Zeitpunkt von zwei Wochen vor dem regulären Kursbeginn kann eine Kündigung ohne Angabe eines Grundes erfolgen.
3.3 Bei Eingang einer Kündigung gegenüber W4VE bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn wird die komplette Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro zurück erstattet. Die Möglichkeit von kostenneutralen Umbuchungen und Kursverschiebungen bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn bleibt hiervon unberührt.
3.4 Wird später als zwei Wochen vor Kursbeginn eine Kündigung erklärt, muss der Kündigende durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen, dass der Kursteilnehmer prognostisch für den überwiegenden Teil des Kurses an den Schwimmstunden nicht teilnehmen kann im folgenden „ärztlicher Nachweis“). Als überwiegend wird ein Zeitraum angesehen, der die Hälfte der gebuchten Kursstunden übersteigt. Teilen Sie diese Tatsache gegenüber W4VE schnellstmöglich mit, damit eine andere Person die Möglichkeit hat, einen Schwimmkurs zu besuchen und für W4VE kein Schaden entsteht.
3.5 Liegt der ärztliche Nachweis nicht sieben Tage vor Kursbeginn vor, so ist die Kursgebühr unter dem Vorbehalt des Eingangs des Nachweises spätestens bis zum Beginn des Kurses verauslagend zu zahlen und wird nach Eingang und Prüfung des ärztlichen Nachweises zurückerstattet. Für die Zahlungsmodalität gilt bis zum Vorliegen des Nachweises Ziffer 2.1.
3.6 Eine später als zwei Wochen vor dem Beginn des Kurses gegenüber W4VE erklärte Kündigung ohne einen tauglichen ärztlichen Nachweis darüber, dass der Teilnehmende an dem überwiegenden Teil des Kurses nicht teilnehmen können wird, entbindet nicht von der Pflicht zur Zahlung der vollständigen Kursgebühr.
3.7 W4VE behält sich vor, bei Krankheit des zuständigen Trainers über einen die Hälfte des Kurses übersteigenden Zeitraum, Badschließung, nicht erreichter Mindestteilnehmerzahl oder bei Vorliegen anderer nicht vorhersehbarer Ereignisse den Kursstart zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Unterrichtseinheiten zurückerstattet.
4.1 W4VE ist vorbehaltlich der Regelungen aus Ziffer 3. nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Teilnehmenden die Kursgebühr zurückzuerstatten.
4.2 Ein Anspruch auf das Nachholen nicht wahrgenommener, angebotener Kurseinheiten besteht nicht.
Bei Ausfall einzelner Kurseinheiten wegen Krankheit des zuständigen Schwimmtrainers, technischer Defekte, Schließungen von Badeinrichtungen oder nicht vorhersehbarer Ereignisse stehen dem Kursteilnehmer keine Ersatzansprüche zu. Sie werden unverzüglich über die Tatsache und den Grund des Ausfalls informiert und die ausgefallene Stunde wird zeitnah nachgeholt. Über Zeit, Ort und Trainer des Nachholtermins werden Sie rechtzeitig informiert. Ein Anspruch darauf, dass die Rahmenbedingungen der Nachholstunde hinsichtlich des Trainers, des Ortes und der Zeit mit denen der ausgefallenen Kurseinheit übereinstimmen, besteht nicht.
6.1 Für die Schwimmkursteilnehmer besteht ein Versicherungsschutz durch eine Betriebshaftpflichtversicherung.
6.2 Der Versicherungsschutz der Schwimmschule begrenzt sich lediglich auf die angesetzte Kurszeit des Schwimmkurses und beginnt bzw. endet mit der Übergabe der Kinder an den/die Schwimmlehrer bzw. die Eltern.
6.3 Vor und nach Ende der Kursstunde haftet W4VE nicht für entstandene Schäden im Bad- bzw. Umkleidebereich. W4VE haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Hausordnung oder Ziffer 8 herrühren.
6.4 W4VE haftet nicht für Verlust und Beschädigung von mitgebrachter Kleidung und Wertgegenständen. W4VE haftet bei entstandenen Sachschäden nicht für fahrlässiges Verhalten.
6.5 Begleiter der Teilnehmenden, die sich während der Veranstaltung in den entsprechenden Räumlichkeiten aufhalten, tun dies auf eigene Verantwortung. Es besteht kein Versicherungsschutz.
7.1 Wir bitten alle Teilnehmenden und deren Begleiter, sich jeweils eine Viertelstunde vor dem Kursbeginn im Bad einzufinden und sich pünktlich zum Kursstart am Treffpunkt einzufinden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
7.2 Alle Teilnehmenden und deren Begleiter sind dazu verpflichtet, in den Schwimmkursen Baumwollsöckchen zu tragen. Diese verhindern das Ausrutschen auf nassen Fliesen.
7.3 Im Nassbereich (Umkleiden, Toiletten und Duschen) sind aus hygienischen Gründen und zur Vermeidung von Verletzungen von allen Teilnehmenden und deren Begleitern Badeschuhe zu tragen.
7.4 Die Eltern sorgen dafür, dass alle Kinder vom Schwimmlehrer zum Unterricht am Treffpunkt abgeholt werden.
7.5 Alle Teilnehmenden und deren Begleiter haben den Anweisungen der Schwimmtrainer und der sonstigen Mitarbeiter von W4VE Folge zu leisten.
7.6 Das Betreten des Bewegungsbades ist allen Teilnehmenden und deren Begleitern nur unter Aufsicht der Kursleitung gestattet.
7.7 Während der Zeit im Bewegungsbad/Hallenbad gelten die Bestimmungen der jeweiligen Hausordnungen, an die sich alle Teilnehmer und Begleiter zu halten haben. Sollten sich die Teilnehmenden und deren Begleiter nicht an die Vorgaben halten, behält sich W4VE den Ausschluss von der Teilnahme an der bevorstehenden oder bereits begonnenen Kurseinheit vor. Auf Ziffer 4. wird verwiesen.
7.8 In allen Räumen des Schwimmbadbereiches ist auf Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung zu achten.
Hat der Teilnehmende bzw. dessen gesetzlicher Vertreter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz von W4VE der Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag.
1.1 Die Anmeldung zu einer Clubmitgliedschaft erfolgt über die Internetseite von W4VE und ist verbindlich. Soweit für die Clubmitgliedschaft im Folgenden nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wird, richten sich die Vertragsbedingungen nach Teil II.
Im Rahmen der Anmeldung werden vorbehaltlich einer in Textform durch W4VE bestätigten, anderweitigen Vereinbarung die nachfolgenden Schritte durchlaufen:
1.2 Mit der Anmeldung bestätigen Sie, dass die zur Teilnahme angemeldete Person (im Folgenden: Teilnehmender) sich in einer gesunden Verfassung befindet. Eventuelle gesundheitliche Risiken klären Sie vor der Anmeldung mit einem Arzt ab. Teilen Sie uns bitte frühestmöglich in Textform (z.B. E-Mail) mit, wenn körperliche Einschränkungen der angemeldeten Person bestehen, die zwar nicht an der Teilnahme insgesamt hindern, aber von uns beachtet werden müssen. Ein ärztliches Attest wird in diesem Falle nicht vorgeschrieben.
1.3 Die auf der Internetseite von W4VE als verfügbar angegebenen Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge im technischen System von W4VE vergeben. Ein Anspruch darauf, dass ein als verfügbar angegebener Kursplatz bis zum wirksamen Abschluss der Buchung verfügbar bleibt, besteht nicht.
1.4 Ist der Teilnehmende nicht geschäftsfähig, wird das Anmeldeverfahren durch eine vertretungsberechtigte geschäftsfähige Person durchgeführt, welche anstelle des Teilnehmenden Vertragspartner:in von W4VE wird.
1.5 Die Club-Mitgliedsgebühr ist monatlich zu entrichten (Ziffer 2.). Jeweils eine Woche vor Monatsbeginn erhalten Sie eine Erinnerungsmail über die nächsten acht Club-Termine. Dies dient lediglich der Übersicht der nahen Zukunft. Ohne fristgemäße Kündigung läuft die Teilnahme darüber hinaus automatisch weiter.
1.6 Die Club-Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie endet mit der Erklärung einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch eine der beiden Parteien.
2.1 Der Monatsbeitrag für den Club wird zum Ersten des Monats vom Kunden auf folgendes Konto überwiesen.
Kontoinhaber: W4VE GmbH
Kontodaten: Deutsche Bank
BIC DEUTDEDBHAM
IBAN DE61 2907 0050 0254 7438 00
Verwendungszweck: Name Teilnehmer, Teilnehmer ID, Club ID
2.2 Ein Nichterscheinen zur Schwimmstunde entbindet nicht von der Zahlungsverpflichtung für die Club-Mitgliedschaft.
2.3 Bei Zahlungsverzug ist für jede Mahnung ab der ersten Zahlungserinnerung eine Mahngebühr von 2,50 Euro fällig. Ab der zweiten Mahnung wird die Angelegenheit einem Inkassobüro übergeben.
2.1 Beitragstabelle Basisgebühr
Kleinkinderschwimmen 75 Euro
Kinderschwimmen 79 Euro
3.1 Können Sie bzw. die zur Teilnahme angemeldete Person am Schwimmclub nicht teilnehmen, teilen Sie es uns schnellstmöglich mit, sodass eine andere Person die Möglichkeit hat, die Schwimmstunde zu besuchen.
3.2 Hinsichtlich außerordentlicher Kündigungen wird auf Teil II Ziffer 3 wird verwiesen.
3.3 Die ordentliche Kündigung der Club-Mitgliedschaft ist durch Erklärung der Kündigung in Textform 30 Tage im Voraus zum jeweiligen Monatsende möglich. Entscheidend ist das Datum des Eingangs der Kündigung. Bei nicht erfolgter Kündigung läuft der Vertrag sowie die Beitragszahlung automatisch weiter.
4.1 W4VE ist nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers die Kursgebühr zurückzuerstatten. Die Verhinderung des Teilnehmers durch Krankheit muss nicht mitgeteilt werden.
4.2 Ein Anspruch auf das Nachholen versäumter Stunden besteht grundsätzlich nicht.
4.3 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Clubbeitrages.
Wir garantieren durchschnittlich vier durchgeführte Termine pro Monat. Monate mit fünf Terminen dienen als Kompensation für etwaige Ausfälle. Das Stundenmittel wird über einen Zeitraum von sechs Monaten betrachtet. Bei großen Verwerfungen wird der Beitrag angepasst.
Es wird auf Teil II Ziffer 6. verwiesen.
Es wird auf Teil II Ziffer 7. verwiesen.
Es wird auf Teil II. Ziffer 8. verwiesen.
Hinweis auf EU-Streitschlichtung:
Die Europäische Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung (OS) auf einer von ihr betriebenen Plattform (http://ec.europa.eu/consumers/odr ). Sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zu vertraglichen Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen. Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum.
Alternative Streitbeilegung gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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